Familienwappen
Wer an dieser Stelle die Vorstellung des ultimativen, für alle Namensträger geltenden Familienwappens erwartet muss leider enttäuscht werden.
Zum einen gibt es in einschlägigen Wappenverzeichnissen mindestens drei verschiedene Wappen der Familie Lorber, zum anderen sieht das altehrwürdige mittelalterliche Wappenrecht vor, dass alleine direkte Nachkommen desjenigen, der seinerzeit das Wappen verliehen bekam, ein Wappen auch führen darf.
Mit dem gängigen Irrglauben (der leider vor allem von kommerziellen Wappenhändlern immer wieder geschürt wird), dass schon der Name ausreicht um ein Wappen führen zu dürfen muss daher bedauerlicherweise aufgeräumt werden – nach geltendem heraldischem Recht ist das eigentlich nicht möglich.
Wer jedoch das Glück hat nachweisen zu können, dass ein Vorfahr eines der hier vorgestellten Wappen getragen hat, darf sich jetzt über ein legitimes eigenes Familiensymbol freuen. Allen anderen bleibt die Möglichkeit sich bei den seriösen Heraldischen Gesellschaften ihres Landes (in Deutschland etwa dem Verein Herold in Berlin) ein neu entworfenes Wappen eintragen zu lassen.
P.S.: Andererseits wäre ich durchaus nicht gram, wenn jemand das von mir entworfene Familienwappen (Nummer 2) für seine privaten Zwecke als Symbol gemeinsamer Familienzugehörigkeit verwenden würde… und wo kein Kläger, da auch kein Richter ;-)
Die Wappen im einzelnen:
1. Altehrwürdiges Wappen des adeligen Familienzweiges der Lorber von Störchen aus Bamberg in Bayern. Möglicherweise wurde es gemeinsam mit dem Adelstitel 1571 durch Kaiser Maximilian II. verliehen.
Bitte beachten Sie: Leider haben nur Nachkommen dieser Adelsfamilie im Mannesstamm das Recht dieses Wappen zu tragen.
2. Neu angenommenes Wappen der Nachfahren von Nikolaus Lorber (1749-1811) aus Weichenwasserlos bei Bamberg. Es wurde 1998 in der Deutschen Wappenrolle des Vereins Herold in Berlin eingetragen (Nummer 10205/98).